Generalplanung
Grundsätzlich können die Planungen, die für die Umsetzung eines Bauwerkes erforderlich sind, als Einzelplanungsaufträge (d.h. Architektur, Statik, Haustechnikplanung, etc.) gesondert beauftragt werden.
Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, dass alle Planungsleistungen zusammengefasst an einen Generalplaner vergeben werden. In diesem Fall ergibt sich für den Bauherrn der Vorteil, dass nur ein Ansprechpartner vorhanden ist. Zusätzlich zur Planung kann der Generalplaner auch noch mit der Örtlichen Bauaufsicht beauftragt werden. Dann steht dem Bauherrn ein Gesamtverantwortlicher Konsulent für Planung und Bauaufsicht zur Verfügung, der die Interessen des Bauherrn gesamtheitlich vertritt.
VCE hat umfangreiche Erfahrung auf dem Gebiet der Generalplanung. Falls Sie einen Gesamtverantwortlichen Planer suchen, der Ihnen einen Großteil Ihrer Bauherrenaufgaben und die Koordinationstätigkeiten abnehmen soll, finden Sie in uns den richtigen Partner.
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